Arbeitsrecht für Führungskräfte

Führungskräfte benötigen eine auf ihre besonderen Belange abgestimmte Beratung und Vertretung.

Arbeitsrechtlich kann eine leitende Position erhebliche Folgen haben, insbesondere für den Kündigungsschutz. Ob eine Führungskraft ein „leitender Angestellter“ im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Kündigungsschutzgesetzes ist, richtet sich nach rechtlich komplexen, unterschiedlichen Kriterien. Bei der Anstellung als Geschäftsführer kann die Arbeitnehmereigenschaft arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich auseinanderfallen. Schon für den Fall einer Beförderung ist eine treffende Beurteilung daher z. B. für die Verhandlung der Vertragsbedingungen wichtig. Erst recht ist dies aber im Falle einer im Raum stehenden Kündigung unabdingbar, um die eigene Verhandlungsposition sowie Rechte und Risiken richtig einzuordnen.

Darüber hinaus werden häufig Vertragsbedingungen für Führungskräfte abweichend von den im Betrieb ansonsten geltenden üblichen Regelungen vereinbart. Auch kann z. B. die Frage einer Anwendbarkeit vorteilhafter tariflicher Bedingungen entscheidend sein. Nicht zuletzt bei der Ausgestaltung und Abwicklung eines einvernehmlich zu beendenden Arbeitsverhältnisses (so z. B. bezüglich der Sprachregelung oder der Zeugnisses) ist die besondere Interessenlage einer Führungskraft zu berücksichtigen.

 

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