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Kein Mitbestimmungsrecht bei Smartphone-Verbot

Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den

Mehr erfahrenKein Mitbestimmungsrecht bei Smartphone-Verbot

SFW erzielt richtungsweisenden Sieg vor dem BAG

In einem von Herrn Rechtsanwalt Markus Nagel für den örtlichen Betriebsrat eines

Mehr erfahrenSFW erzielt richtungsweisenden Sieg vor dem BAG

Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe

Mehr erfahrenKündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe

Sachgrundlose Befristung eines Leiharbeitnehmers

Nach § 14 II 2 TzBfG ist die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nicht zulässig, wenn

Mehr erfahrenSachgrundlose Befristung eines Leiharbeitnehmers

Betriebsratsvorsitzender kein Datenschutzbeauftragter

Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz

Mehr erfahrenBetriebsratsvorsitzender kein Datenschutzbeauftragter

Urlaub verjährt nur unter bestimmten Voraussetzungen

Auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf gesetzlichen Mindesturlaub unterliegt der Verjährung.

Mehr erfahrenUrlaub verjährt nur unter bestimmten Voraussetzungen

Initiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer Arbeitszeiterfassung

Dem Betriebsrat steht bei der Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung ein Initiativrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu.

Mehr erfahrenInitiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer Arbeitszeiterfassung

Neue Partner

Die bisherigen Partner unserer Kanzlei freuen sich, dass Herr Rechtsanwalt Markus Nagel und Frau Rechtsanwältin Luise Steigelmann als weitere Partner in die nun als

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Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten EuGH, Urteil vom 22.06.2022 (C-534/20) BAG, Urteil vom 25.08.2022 (2 AZR 225/20)

Der EuGH hat entschieden: Der Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten gemäß § 6 Abs. 4 BDSG ist wirksam !

Mehr erfahrenKündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten EuGH, Urteil vom 22.06.2022 (C-534/20) BAG, Urteil vom 25.08.2022 (2 AZR 225/20)

Kompetenz-Zentrum Arbeitsrecht

für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Schon seit 30 Jahren zählt unsere Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im südwestdeutschen Raum.

Seit vielen Jahren entspricht es unserem Leitbild, die rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern und Betriebsräten zu vertreten. Den ständigen Wechsel zwischen den Lagern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern lehnen wir grundsätzlich ab.

Mit unseren 7 Fachanwälten für Arbeitsrecht ist gewährleistet, dass wir Arbeitnehmer Betriebsräte und Personalräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts –auch in den Randgebieten- hochspezialisiert und sehr kompetent vertreten. Deshalb werden wir häufig auch von anderen Rechtsanwälten als Spezialkanzlei empfohlen.

Die Schwerpunkte der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern sind die Themen Kündigung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Lohn- und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung und das Arbeitszeugnis.

7 Fachanwälte für Arbeitsrecht an 3 Standorten!

An unseren Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schulen, beraten und vertreten wir die Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans.

Wir sind davon überzeugt, dass wir durch unsere konsequente Festlegung auf die Seite der Arbeitnehmer und unsere hohe Spezialisierung Arbeitnehmern und Betriebsräten in allen Fragen des Arbeitsrechts eine optimale Unterstützung und Vertretung bieten.

Wir leben Arbeitsrecht.